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Parolen gegen Rüstungskonzern gesprüht: Zwei Monate bedingte Haft

Vier Personen waren angeklagt, weil sie antimilitaristische Parolen auf eine Wand gesprayt haben sollen.

Alltäglich ist es nicht, dass zwei Beamte der Wega in Uniform und ein Herr vom Verfassungsschutz mit im Gerichtssaal sitzen. Am Montag waren sie anwesend, als ein Fall von Sachbeschädigung im Landesgericht Wien verhandelt wurde. Beschädigt wurde eine Wand beim Werk des Rüstungskonzerns Rheinmetall/Man in Wien-Liesing. Der deutsche Konzern steht seit Jahren in der Kritik linker Gruppen, da seine Panzer und Trucks bei zahlreichen kriegerischen Konflikten zum Einsatz kommen, unter anderen von der Türkei im Kampf gegen Kurden und Kurdinnen oder im libyschen Bürgerkrieg.

Anfang September 2019 wurden die Außenwände des Werks mit antimilitaristischen Parolen besprayt, vier Personen standen deswegen am Montag vor Gericht. Die Sprayer wurden von einer Zivilstreife der Polizei auf frischer Tat entdeckt und ein Mann auch gleich festgenommen.

Staatsanwaltschaft weitet Anklage aus

Bei der Amtshandlung wurde ein Polizist verletzt, da ihm der Angeklagte „einen Bodycheck“ gegeben haben soll, wie der Beamte bei seiner Zeugenaussage vor Gericht ausführte. Auch soll der Angeklagte ihn getreten und geschlagen haben. Der Amtsarzt stellte eine „leichte Körperverletzung“ fest, der Beamte nahm keinen Tag Krankenstand. Nach den Ausführungen des Beamten weitete die Staatsanwaltschaft allerdings ihre Anklage auf „schwere Körperverletzung“ aus. Das Verfahren wird nun getrennt von den anderen Angeklagten weitergeführt.

Die anderen drei Angeklagten, zwei Männer und eine Frau, wurden in der Tatnacht im Zuge der Fahndung, bei der auch ein Hubschrauber mit Wärmebildkamera zum Einsatz kam, von der Polizei einkassiert. Es folgten Hausdurchsuchungen, bei denen neben Sonnenbrillen, Handys, Laptops, USB-Sticks auch schwarzen Hauben und „linksautonome Literatur“ gefunden wurden. Das Landesamt für Verfassungsschutz „betrieb sehr aufwendige Ermittlungen“, wie der Anwalt anmerkte. Er forderte einen Freispruch beziehungsweise ein mildes Urteil, da ja „kein Krankenhaus oder eine Schule“ besprüht wurden, sondern ein Konzern, der Waffen exportiere. Einer der Angeklagten ergänzte in einem kurzen Statement, dass eigentlich „Waffenexporteure vor Gericht gehören“.

Video der Aktion auf Handy

Für den Richter stand die Tatbeteiligung der beiden Männer fest, wie er in der Begründung seines Urteils ausführte. Schließlich fand sich auf dem Handy eines Angeklagten ein Video von der Sprayaktion bei Rheinmetall, und auf der Kleidung des zweiten Mannes wurde bei seiner Festnahme frische Farbe vorgefunden. Das macht zwei Monate bedingte Haft.

Die Frau wurde freigesprochen, da ihr keine Tatbeteiligung nachzuweisen war. Die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab, der Anwalt der drei Angeklagten erbat sich Bedenkzeit. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (Markus Sulzbacher, 22.2.2021)

Quelle: derstandard.at

 

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