Ein Wiener wurde von einem Hund gebissen. Zweimal blitzte er mit einer Klage gegen die Halterin ab – nun bleibt er auf den Gerichtskosten sitzen.
Hundsgemein findet Manfred C. aus Wien-Liesing dieses Urteil: Gemeinsam mit seiner Frau spazierte er am 18.05.2019 auf einem Weg, der eine Hundeauslaufzone querte. „Plötzlich sprang mich ein Vierbeiner an“, so der 56-Jährige, der die Halterin auf 1000 Euro Schmerzensgeld klagte: „Der nicht angeleinte Zwergpinscher biss mir mehrfach in mein Bein, zerstörte meine Hose und hinterließ offene Wunden“, erklärte er „Heute“.
Anwalt Roman Tenschert vertrat Biss-Opfer
Top-Anwalt Roman Tenschert brachte den Fall vors Zivilgericht.
Der Fall landete vor dem Zivilgericht – dort kam dann die böse Überraschung: „Wir bissen mit unserer Klage in zwei Instanzen ab“, so Opfer-Anwalt Roman Tenschert – ihn fuchst vor allem die Begründung: „Wie in einer eingezäunten Hundezone soll auch in der frei zugänglichen Hundeauslaufzone eine artgerechte Verwahrung bestehen. Für die Halterin gibt es daher keine Konsequenzen.“
Was bedeutet: Wer in einer Hundezone gebissen wird, ist sozusagen selber schuld, da er sie betreten hat. Und Tenschert sagt, wo hier der juristische Hund begraben liegt: „Das würde auch für Nicht-Listenhunde gelten, die dort kleine Kinder attackierten.“ Opfer C. muss nun 2.365 Euro Gerichtskosten und 315 Euro für die Berufung blechen. „Hundehalter werden hier von der Justiz an der langen Leine gehalten“, so Anwalt Tenschert bissig. Er rät also, beim Spazieren Hundeauslaufzonen eher zu umgehen.
Quelle: heute.at